Besonderheiten bei der Krankengeldversicherung für Auszubildende
Die Krankengeldversicherung ist für Auszubildende ein wichtiges Thema, da sie im Krankheitsfall finanziell abgesichert sein möchten. Allerdings gibt es bei der Krankengeldversicherung bestimmte Besonderheiten zu beachten, die speziell auf Auszubildende zugeschnitten sind. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema geben.
Was ist Krankengeld?
Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die gesetzlich Krankenversicherte erhalten, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Es wird als Ersatz für das ausgefallene Arbeitseinkommen gezahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90% des Nettolohns.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Dazu zählen auch Auszubildende. Allerdings gibt es bei Auszubildenden bestimmte Besonderheiten zu beachten.
Wichtige Ausnahmen für Auszubildende
Als Auszubildender hat man in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. In dieser Zeit erhalten Auszubildende das sogenannte "Ausbildungsgeld". Dieses ist eine Pauschale, die deutlich niedriger ist als das reguläre Krankengeld.
Ab der siebten Woche
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit haben Auszubildende grundsätzlich Anspruch auf reguläres Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich, wie bereits erwähnt, nach dem Bruttoeinkommen. Allerdings sind dabei bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten.
Krankenversicherung als Azubi - Infos & Tipps
Einkommensgrenzen
Bei der Berechnung des Krankengeldes gelten für Auszubildende spezielle Einkommensgrenzen. Das monatliche Bruttoeinkommen darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei 1.125 Euro im Monat.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird grundsätzlich für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, jedoch höchstens für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld.
Aufstockungsmöglichkeiten
Für Auszubildende, die aufgrund einer längeren Krankheit finanzielle Probleme erwarten, gibt es die Möglichkeit, das Krankengeld durch eine private Zusatzversicherung aufzustocken. Diese Zusatzversicherung kann individuell abgeschlossen werden und sichert im Krankheitsfall eine höhere finanzielle Absicherung.
Fazit
Die Krankengeldversicherung für Auszubildende weist einige Besonderheiten auf. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhalten Auszubildende in der Regel Ausbildungsgeld anstelle von Krankengeld. Ab der siebten Woche haben Auszubildende Anspruch auf reguläres Krankengeld, wobei bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten sind. Zudem gibt es die Möglichkeit, das Krankengeld durch eine private Zusatzversicherung aufzustocken, um im Krankheitsfall eine höhere finanzielle Absicherung zu haben. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Krankengeldversicherung für Auszubildende zu informieren und gegebenenfalls die passenden Maßnahmen zu ergreifen, um sich bestmöglich abzusichern.